Viele Kommunalpolitiker in Hessen, besonders diejenigen, die sich hauptamtlich mit Anwohnerprotesten wegen der Erhebung von Straßenbeiträgen nach erfolgtem Um- und Ausbau von Gemeindestraßen konfrontiert sehen, erhofften sich von einer Änderung des Hessischen Kommunalabgabengesetzes die Ermöglichung sogenannter wiederkehrenden Beiträge wie sie beispielsweise in rheinland-pfälzischen Gemeinden erhoben werden können. Bei deren Einführung durch eine entsprechende Satzung wäre die einmalige Umlage des beitragsfähigen Aufwands für den Um- und Ausbau der jeweiligen Straße auf die jeweiligen Anlieger ersetzt worden durch einen im Vergleich zum einmaligen Beitrag relativ geringen jährlichen Beitrag für alle Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat sich für eine solche Gesetzesänderung eingesetzt. In vielen Gemeinden wurden entsprechende politische Hoffnungen geweckt, was mancherorts sogar zu Beschlüssen führte, wonach Straßensanierungen bis zu einer entsprechenden Gesetzesänderung zurückzustellen seien.
Diese Erwartungen dürften nunmehr zumindest bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode des Hessischen Landtags nicht in Erfüllung gehen. Die Regierungskoalition konnte sich nicht zu einer entsprechenden Gesetzesänderung entschließen. Dies kann unschwer einer Information aus der kleineren Koalitionsfraktion entnommen werden. Den Gemeinden ist daher anzuraten, notwendige grundhafte Straßensanierungen anzugehen und dafür in herkömmlicher Weise Straßenbeiträge zu erheben.
Manuskript Stand 31.08.2011
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