08.09.2000 Zum Begriff des Doppelhauses

 

Die Baugenehmigungsbehörden in Hessen haben in der Vergangenheit regelmäßig Genehmigungen versagt, wenn in einem Bebauungsplan als Bauweise ausschließlich Einzelhäuser in offener Bauweise zugelassen waren, der Antrag aber zwei oder mehrere aneinander gebaute Häuser auf einem Grundstück zum Inhalt hatte. Dies seinen Doppelhäuser oder Hausgruppen und als solche durch die Bebauungsplanfestsetzung ausgeschlosssen.

 

Der Hessische VGH hat nun durch Urteil vom 25.11.1999, 4 UE 2222/92, BauR 2000, S.873, entschieden, dass eine derartige Bebauung als Einzelhaus im Rechtssinne zu gelten habe. Der Senat hat sich damit der Rechtsprechung verschiedener OVGs und auch der Auffassung des Betreibers dieser Seite angeschlossen, Erich Bauer, Zur Festsetzung der Bauweise in Bebauungsplänen, Hessische Städte- und Gemeindezeitung, 1988, S. 399. Leitsatz:

"Die Festsetzung Einzelhaus in einem Bebauungsplan betrifft die Bauweise, nicht die Zahl auf einem Grundstück zulässiger Gebäude. Ob zwei auf einem Grundstück aneinander gebaute Häuser, die seitlich Grenzabstände zu Nachbargrundstücken einhalten, bauordnungsrechtlich selbständige Gebäude und nach allgemeinem Sprachgebrauch Doppelhaus sind, ist bauplanungsrechtlich unerheblich"

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