16.11.2009 Stichtag Entstehung der sachlichen Beitragspflichten

Das Datum der Entstehung der sachlichen Beitragspflichten ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. Beispielsweise ist im Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht dieser Stichtag für die Beurteilung der rechtlichen Verhältnisse bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwands maßgebend. Ferner bestimmt sich danach der Beginn der Festsetzungsverjährung.

In der Regel ist als Stichtag der Tag des Eingangs der letzten prüffähigen Unternehmerrechnung anzunehmen. Der hessischen VGH hat nun im Beschluss 5 B 1701/09 vom 28.9.2009 ein späteres Datum für den Fall angenommen, dass die Gemeinde im Anschluss an den Eingang der Unternehmerrechnung durch ein Ingenieurbüro noch den Kostenanteil an der Gesamtbaumaßnahme, der auf die straßenbeitragsfähigen Maßnahmen und auf die anteilige Straßenentwässerung entfiel, ermitteln ließ. Erst mit Eingang dieser Berechnung bei der Gemeinde sei die Berechenbarkeit des Beitrags gegeben und damit der Beitragsanspruch entstanden.

Manuskript Stand 16.11.2009

zurück zur Seite mit den Neuigkeiten http://www.rechtsbeistand-bauer.de/n.htm