18.01.2013 Wiederkehrende Straßenbeiträge

Aufgrund der derzeitigen Mehrheitsverhältnisse im Hessischen Landtag dürfte wohl die Gesetzesinitiative der SPD-Fraktion (Drucksache 18/4389) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes keine - dafür aber die von CDU und FDP (Drucksache 18/5453) eine Chance haben.

Aus der Sicht des Betreibers dieser Seiten, der die juristische und verwaltungspraktische Entwicklung im Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz zu diesem Thema über Jahre verfolgt hat, werden angesichts dieses Gesetzentwurfs manche Hessische Kommunalpolitiker parteiübergreifend ihre euphorischen Vorstellungen über die Refinanzierung des Um- und Ausbaus von Straßen "ohne dass der Wähler murrt" begraben müssen. Die Diskussionen über das für und wider der Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in der jeweiligen Gemeindevertretung dürften spannend werden.


Am 13.09.2012 hat der Innenausschuss des Hessischen Landtags eine Beschlussempfehlung verabschiedet (Drucksache 18/6175) . Nach § 11a Abs. 2 des Entwurfs kommt eine Gemeinde, die wiederkehrende Beträge einführen will um eine Entscheidung verschiedene Abrechnungsgebiete im Gemeindegebiet mit folglich unterschiedlichen Beitragssätzen zu bestimmen nicht herum.


Auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Hessischen Landtags für den 20.11.2012 steht spät nachmittags der Beschluss über das Gesetz. Je nach Veröffentlichung im GVBl. dürfte es am 1.12.2012 oder am 1.1.2013 in Kraft treten. Ein entsprechendes Satzungsmuster des Hessischen Städte- und Gemeindebunds dürfte nicht lange auf sich warten lassen. Gleichzeitig wird in § 11 die Verpflichtung zur Erhebung von Straßenbeiträgen verdeutlicht, so dass Kommunen, in denen bisher keine Straßenbeitragssatzung vorhanden war nunmehr vor der Entscheidung stehen, ob sie die klassischen einmaligen oder wiederkehrende Beiträge einführen.


Der Hesssiche Landtag hat das Gesetz am 20.11.2012 mit einer Änderung (Drucksache 18/0/06520) beschlossen. Es wird danach am 01.01.2013 in Kraft treten.


Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben und des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 21.11.2012 wurde am 30.11.2012 im GVBl. S. 436 veröffentlicht.


Inzwischen hat der Hessische Städte- und Gemeindebund seinen Mitgliedskommunen eine Mustersatzung für wiederkehrende Straßenbeiträge zur Verfügung gestellt.

Manuskript Stand 18.03.2013

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