16.08.2008 Beitragserhebungspflicht und Strafrecht

In mehreren Hessischen Städten und Gemeinden wird derzeit von Eigentümergruppen Druck auf die kommunalpolitischen Entscheidungsträger ausgeübt mit dem Ziel, sie zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung zu veranlassen. In manchen Landkreisen hatten diese Bemühungen bereits in großem Umfang Erfolg, was angesichts des "politischen Ärgers", der mit der Beitragserhebung jeweils verbunden ist, nur allzu verständlich ist. In anderen Landkreisen hat die Kommunalaufsicht aber gerade erst in jüngster Zeit den Erlass von Straßenbeitragssatzungen flächendeckend in allen Kreisgemeinden durchgesetzt.

Im Erschließungsbeitragsrecht ist es unumstritten, dass Beitragserhebungspflicht besteht. Dennoch wird auch auf diesem Rechtsgebiet immer wieder versucht angeblich anliegerfreundliche Umgehungslösungen - letzlich zu Lasten der übrigen Gemeindebürger - zu finden. Auch im Straßenbeitragsrecht ist in Hessen von einer Beitragserhebungspflicht auszugehen, siehe etwa VG Frankfurt am Main, Urteil vom 16.11.2001, 7 E 386/00, in dem sich das Gericht auch ausdrücklich mit dem oft missverstanden "können" in § 11 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes beschäftigt. Die Beitragserhebungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, eine Straßenbeitragssatzung vorzuhalten.

Hatte sich in Hessen bisher "nur" die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit diesem Thema zu beschäftigen, so ist dies beispielsweise in Sachsen-Anhalt seit längerem auch Gegenstand strafrechtlicher Verfahren. Dem Betreiber dieser Seiten liegt es fern, die Tätigkeit gewählter Kommunalpolitiker in die Nähe krimineller Handlungen rücken zu wollen, weshalb hier bisher auch Hinweise in dieser Richtung unterblieben sind. Nachdem sich nun aber eine Anwaltshomepage dieses Themas widmet, soll zumindest die dort angeführte Entscheidung des OLG Naumburg auch nachlesbar sein.


Im Fall der Gemeinde Angersdorf sind die Kommunalpolitiker glimpflich davongekommen.
Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat nun am 11. Februar 2010 entschieden, dass die Bürgermeister der Kreisstadt Dietzenbach (3 K 734/08.DA) und der Gemeinde Egelsbach (3 K 1209/08.DA) im Kreis Offenbach Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung, eine neue Straßenbeitragssatzung nicht aufzustellen, bzw. der Gemeindevertretung, die bestehende Satzung aufzuheben jeweils zu Recht beanstandet haben. In den vergangen Jahren hat eine ganz Reihe südhessischer Städte und Gemeinden, insbesondere auch aus dem Gerichtssprengel des Verwaltungsgerichts Darmstadt, ihre Satzungen aufgehoben. Hier dürfte die Kommunalaufsicht gefordert. sein.

Manuskript Stand 13.02.2010

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