17.06.1999 Keine baugebietsbezogene Beitragssätze bei Anschlußbeiträgen

Mit einem Beschluß vom 13.04.1999, 5 TZ 130/99 hat der Hessische VGH nunmehr auch in einer Entscheidung zum Ausdruck gebracht, was bis dahin nur als Literaturmeinung eines Mitglieds seines 5. Senates bekannt war, nämlich daß es nicht zulässig ist,

 

"... einzelne Ausbaumaßnahmen separat (baugebietsbezogen) abzurechnen, denn die Höhe des Beitrags bestimmt sich - wie ausgeführt - nach dem Umfang des durch die öffentliche Einrichtung insgesamt vermittelten Vorteils."

 

Hessischen Gemeinden, die noch das Schema in § 10 des damaligen Musters des Hessischen Städte- und Gemeindebundes der Entwässerungssatzung bzw. § 15 der Wasserversorgungssatzung in der Weise verwendet haben, daß sie für verschiedene Neubaugebiete unterschiedliche Beitragssätze kalkuliert und in der Satzung festgesetzt haben, ist dringend zu raten, die entsprechenden Satzungsregelungen zu ändern und an aktuelle Satzungsmuster anzupassen.

Manuskript Stand 25.10.2002

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